Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung (Ausbildung der
Ausbilder - Vorbereitungslehrgang zur Ausbildereignungsprüfung nach aktueller AEVO) vor.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt. Jeder kann teilnehmen, unabhängig vom bisherigen Werdegang.
Ein bestimmtes Mindestalter ist (formaljuristisch) nicht vorgeschrieben. Ausbildungskompetenz kann jederzeit erworben werden.
Ausbilderprüfung nach AEVO